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Demokratie

#ShutDownORS: Petition eingereicht!

  • Datum: 22-02-2021 00:00
  • Titel: #ShutDownORS: Petition eingereicht!
  • Haupttext:

    Heute wird die Petition „Shut down ORS“ dem Regierungsrat des Kantons Bern wie auch der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kanton Berns übergeben. Sie fordert u.a. dass der Kanton der ORS Service AG den Auftrag für die Führung der Rückkehrzentren im Kanton Bern entzieht. Lanciert wurde sie von Stopp Isolation, dem migrant solidarity network (MSN) und den Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) nachdem im Berner Rückkehrzentrum Aarwangen Corona ausgebrochen ist und die ORS Service AG die Gesundheit der Menschen nicht geschützt hat. 2459 Personen haben sich diesem Anliegen mit ihrer Unterschrift angeschlossen.


    Die Zustände in den von der ORS Service AG geführten Rückkehrzentren sind nicht hinnehmbar – nicht «erst» seit Corona. Mit dem Ausbruch der Pandemie treten die eklatanten Mängel in der Versorgung der Betroffenen jedoch noch deutlicher zu Tage:

    • Sparen beim Minimum: Erst nach Kritik und seit der Kanton Bern selber Schutzmasken liefern muss, begann die ORS Service AG genügend Schutzmasken, gefüllte Seifenspender oder Desinfektionsmittel im Rückkehrzentrum Aarwangen zur Verfügung zu stellen. Für gesundheitsbedingte Mehrausgaben gibt es kaum Budget. Während Personen in Kollektivunterkünften bereits durch die engen Platzverhältnisse zu den besonders gefährdeten Gruppen gehören, war der schnelle und kostenlose Zugang zu Testmöglichkeiten nicht flächendeckend gewährleistet.

    • Sparen beim Abstandhalten: Neben Hygienemassnahmen wäre genügend Abstand halten zu können das wirksamste Mittel, damit Menschen sich vor Covid schützen können. Das hiesse konkret für die Situation in den Asylzentren, dass es eine dezentrale individuelle Unterbringung braucht – mindestens während der Quarantäne. Für die ORS Service AG kein Thema. Auch wenn weitere Zentren eröffnet wurden, bleiben Menschen in kollektiven Schlafräumen eingepfercht, leben auf engstem Raum und teilen sich sowohl Küche als auch sanitäre Anlagen. Im Rückkehrzentrum Aarwangen musste – bei Schnee und Minustemperaturen – draussen ein mobiles WC aufgestellt werden, um die Trennung zwischen positiv und nicht positiv auf das Coronavirus getestete Menschen bewerkstelligen zu können. Gleichzeitig bleibt ein Nebengebäude mit leeren Zimmern und weiteren Sanitäranlagen ungenutzt.

    • Sparen beim Personal: Trotz der COVID-Krise wurde weder zusätzliches Gesundheitspersonal noch weiteres Personal eingestellt. Das Personal scheint am Anschlag und übernimmt kaum zusätzliche Verantwortung. Dies ermöglicht es der ORS Service AG die Kosten tief zu halten. Bewohnende erhalten dafür lange Zeit keine oder nur ungenaue Informationen. Erkrankte Personen und Personen in der Quarantäne erhalten kaum Unterstützung in Bezug auf Pflege, Einkaufen, Kochen, Kleiderwaschen usw.

    • Sparen durch Schuldzuweisungen statt Qualitätsentwicklung: Bei Problemen macht die ORS Service AG immer alle anderen verantwortlich. Statt aus eigenen Fehlern zu lernen, indem die Beobachtungen und Rückmeldungen von Bewohnenden ernst genommen würden, weist ihnen die ORS Service AG in den Medien öffentlich sogar die Schuld für Probleme zu.

    Gleichzeitig erzielt die ORS Service AG mit ihrer Strategie der minimalistischen Betreuung und unzureichenden Infrastruktur satte Gewinnen – 2019 machte die ORS Service AG in der Schweiz ein Plus von 1,3 Millionen Franken. Die Zahlen für das Jahr 2020 wurden noch nicht offengelegt. Mit der Unterstützung von 2459 Unterzeichner*innen fordern wir den Kanton Bern zum dringenden Handeln auf: Der ORS Service AG muss der Auftrag zur Führung der Rückkehrzentren entzogen werden. Denn es gilt, die Vorwürfe gegenüber der ORS Service AG ernst zu nehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalist*innen müssen Zugang zu Rückkehrzentren erhalten und direkt mit den dort wohnenden Menschen sprechen können. Umfassende Gesundheitsversorgung muss gewährleistet und eine pandemieangepasste, dezentrale Unterbringung umgehend eingerichtet werden.

    Informationen:

Heute wird die Petition „Shut down ORS“ dem Regierungsrat des Kantons Bern wie auch der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates des Kanton Berns übergeben. Sie fordert u.a. dass der Kanton der ORS Service AG den Auftrag für die Führung der Rückkehrzentren im Kanton Bern entzieht. Lanciert wurde sie von Stopp Isolation, dem migrant solidarity network (MSN) und den Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) nachdem im Berner Rückkehrzentrum Aarwangen Corona ausgebrochen ist und die ORS Service AG die Gesundheit der Menschen nicht geschützt hat. 2459 Personen haben sich diesem Anliegen mit ihrer Unterschrift angeschlossen.

Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert

  • Datum: 01-02-2021 00:00
  • Titel: Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert
  • Haupttext:

    Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert Durch die Berichterstattung der Berner Zeitung BZ vom 30. Januar 2021 sind die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) auf die aktuellen Bedingungen im unter Quarantäne gestellten Rückkehrzentrum Aarwangen aufmerksam geworden.


    Die djb sind sehr besorgt über die Gefährdung der Gesundheit der Bewohner*innen des Rückkehrzentrums. Im vergangenen Jahr haben die djb die Verfassungsmässigkeit der Anwesenheits- und Übernachtungspflicht in den Rückkehrzentren bereits mehrfach in Frage gestellt. Aufgrund der Unterbringung von 100 Personen auf engstem Raum war es nur eine Frage der Zeit, bis ein grösserer Covid-Ausbruch in einem Rückkehrzentrum Realität werden würde. Die durch die Bewohner*innen und vormaligen Angestellten geschilderten Hygienebedingungen, der Umgang mit den Corona positiven Menschen, die Verweigerung der Ausrichtung der Nothilfeleistungen, die fehlenden sanitären Einrichtungen (ToiToi im Freien), der ungenügende Zugang zu Testmöglichkeiten sowie die (anfänglich) unzureichende Versorgung mit Masken, Seife und Desinfektionsmittel machen deutlich, dass die ORS als Betreiberin der Unterkunft und auch das ABEV als Auftraggeberin ihrer Verpflichtung, die Nothilfe beziehenden Menschen mit geeigneten Massnahmen vor Ansteckungen zu schützen, nicht nachgekommen sind. Mit den ungenügenden Schutzmassnahmen haben die ORS und das ABEV in Kauf genommen, dass sich eine Vielzahl von Menschen innert kürzester Zeit mit Covid-19 anstecken würde. Nachdem mindestens bei einer Person eine Ansteckung mit der mutierten Variante festgestellt wurde, erhöht sich die Gefahr weiterer Ansteckungen enorm. Die kantonalen Behörden sind nun zum Handeln aufgefordert, um eine weitere Ausbreitung des Virus im Zentrum zu vermeiden.

    An die Zuständigen der SID und der GSI stellen die djb folgende Forderungen:

    • Sofortige Unterbringung der Menschen aus dem Rückkehrzentrum Aarwangen in einer Quarantäne tauglichen, menschenwürdigen Einrichtung, welche genügend Raum und sanitäre Einrichtung bietet, damit die Hygienevorschriften und Abstandsregeln eingehalten werden können, um weitere Ansteckungen zu vermeiden;
    • Zugang zu Tests für alle Bewohner*innen der Rückkehrzentren (inkl. Transport zum Testzentrum);
    • Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung für die erkrankten Menschen;
    • Ausrichtung der gesamten Nothilfeleistungen von acht Franken pro Tag auch während der Quarantäne;
    • Durchführung einer unabhängigen Untersuchung über die Unterbringungsbedingungen in den Rückkehrzentren im Kanton Bern;
    • Entzug des Auftrags an die ORS für die Führung der Rückkehrzentren.

     

Auch Menschen in der Nothilfe müssen vor Ansteckungen geschützt werden – Unterbringung der Bewohner*innen in geeignete Unterkünfte gefordert Durch die Berichterstattung der Berner Zeitung BZ vom 30. Januar 2021 sind die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) auf die aktuellen Bedingungen im unter Quarantäne gestellten Rückkehrzentrum Aarwangen aufmerksam geworden.

Beschwerde beim Bundesgericht gegen das «ausgedehnte Bettelverbot»

  • Datum: 16-09-2021 00:00
  • Titel: Beschwerde beim Bundesgericht gegen das «ausgedehnte Bettelverbot»
  • Haupttext:

    Nachdem am 23. Juni 2021 der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt der Einführung eines sogenannten «ausgedehnten Bettelverbots» zugestimmt hat, haben sich die DJS Basel und weitere Beschwerdeführende dazu entschieden, die neuen Regeln mittels sogenannt abstrakter Normenkontrolle beim Bundesgericht anzufechten. Die Beschwerde richtet sich gegen diejenigen Bestimmungen des §9 ÜStG/ BS, die nach unserer Einschätzung für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit gegen Bundesrecht, Völkerrecht und kantonales Verfassungsrecht verstossen.

    Einen Verstoss gegen die Garantien der EMRK und des Bundesrechts sehen wir insbesondere in § 9 Abs. 1 lit. a ÜStG/BS (Betteln in organisierter Art und Weise), der jegliche Form der (Selbst-)Organisation von bettelnden Menschen auch im Rahmen eines passiven Bettelns und innerhalb von Familien mit Strafe bedroht. Ebenfalls angefochten wurden die Bestimmungen in §9 Abs. 2 lit. b-g ÜStG/BS (örtliche Einschränkung erlaubten Bettelns), die dazu führen, dass das Betteln in der Innenstadt, aber auch an fast allen anderen Orten mit Publikumsaufkommen quasi verunmöglicht wird. Schliesslich beantragen wir auch eine Prüfung von §9 Abs. 3 ÜstG/BS wonach die erlangten Vermögenswerte, die eigentlich zur Linderung der Notsituation gedacht sind, sichergestellt und eingezogen werden dürfen.

    Gerügt wurde vor Bundesgericht insbesondere auch, dass die angefochtenen Tatbestände aufgrund ihrer Unbestimmtheit den einzelnen Polizeibeamt*innen in der Praxis ein zu grosses Ermessen einräumen, was eine diskriminierende und willkürliche Rechtsanwendung begünstigt.

    Obwohl unserer Meinung nach auch §9 Abs. 2 lit. a ÜStG/BS (Betteln in aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise) nicht unproblematisch ist, haben wir im Hinblick auf die Möglichkeit einer grundrechtskonformen und verhältnismässigen Auslegung in der Praxis, welche alle Interessen berücksichtigt, bewusst auf eine Anfechtung verzichtet.

    Das Rechtsmittel der abstrakten Normenkontrolle dient als rechtsstaatliches Korrektiv gegen kantonale Erlasse, welche die verfassungsmässigen Rechte der betroffenen Personen, zu denen insbesondere die Grundrechte gehören, übermässig einschränken. Wir haben uns gemeinsam mit den weiteren Beschwerdeführenden dazu entschieden, dieses Rechtsmittel zu ergreifen, um den Schutz der Grund- und Menschenrechte insbesondere jener Menschengruppen, die bereits am Rande der Gesellschaft stehen und sich nicht selbst Gehör verschaffen können, zu wahren.

Nachdem am 23. Juni 2021 der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt der Einführung eines sogenannten «ausgedehnten Bettelverbots» zugestimmt hat, haben sich die DJS Basel und weitere Beschwerdeführende dazu entschieden, die neuen Regeln mittels sogenannt abstrakter Normenkontrolle beim Bundesgericht anzufechten. Die Beschwerde richtet sich gegen diejenigen Bestimmungen des §9 ÜStG/ BS, die nach unserer Einschätzung für sich genommen oder in ihrer Gesamtheit gegen Bundesrecht, Völkerrecht und kantonales Verfassungsrecht verstossen.

Einen Verstoss gegen die Garantien der EMRK und des Bundesrechts sehen wir insbesondere in § 9 Abs. 1 lit. a ÜStG/BS (Betteln in organisierter Art und Weise), der jegliche Form der (Selbst-)Organisation von bettelnden Menschen auch im Rahmen eines passiven Bettelns und innerhalb von Familien mit Strafe bedroht. Ebenfalls angefochten wurden die Bestimmungen in §9 Abs. 2 lit. b-g ÜStG/BS (örtliche Einschränkung erlaubten Bettelns), die dazu führen, dass das Betteln in der Innenstadt, aber auch an fast allen anderen Orten mit Publikumsaufkommen quasi verunmöglicht wird. Schliesslich beantragen wir auch eine Prüfung von §9 Abs. 3 ÜstG/BS wonach die erlangten Vermögenswerte, die eigentlich zur Linderung der Notsituation gedacht sind, sichergestellt und eingezogen werden dürfen.

Gerügt wurde vor Bundesgericht insbesondere auch, dass die angefochtenen Tatbestände aufgrund ihrer Unbestimmtheit den einzelnen Polizeibeamt*innen in der Praxis ein zu grosses Ermessen einräumen, was eine diskriminierende und willkürliche Rechtsanwendung begünstigt.

Obwohl unserer Meinung nach auch §9 Abs. 2 lit. a ÜStG/BS (Betteln in aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise) nicht unproblematisch ist, haben wir im Hinblick auf die Möglichkeit einer grundrechtskonformen und verhältnismässigen Auslegung in der Praxis, welche alle Interessen berücksichtigt, bewusst auf eine Anfechtung verzichtet.

Das Rechtsmittel der abstrakten Normenkontrolle dient als rechtsstaatliches Korrektiv gegen kantonale Erlasse, welche die verfassungsmässigen Rechte der betroffenen Personen, zu denen insbesondere die Grundrechte gehören, übermässig einschränken. Wir haben uns gemeinsam mit den weiteren Beschwerdeführenden dazu entschieden, dieses Rechtsmittel zu ergreifen, um den Schutz der Grund- und Menschenrechte insbesondere jener Menschengruppen, die bereits am Rande der Gesellschaft stehen und sich nicht selbst Gehör verschaffen können, zu wahren.

Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot im Kanton Bern eingereicht

  • Datum: 12-04-2021 00:00
  • Titel: Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot im Kanton Bern eingereicht
  • Haupttext:

    Neun Organisationen, darunter federführend die Grün alternative Partei, weiter die Demokratischen Jurist*innen Bern, die GSoA sowie diverse Parteien und eine Einzelperson reichen dem Bundesgericht ihre Beschwerde gegen das faktische Kundgebungsverbot im Kanton Bern ein.


    Der Regierungsrat hat am 18.12.2020 die Covid-19 V (Verordnung) erlassen, die in Art. 6a die Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt. Inzwischen wurde die ursprünglich befristete Beschränkung drei Mal verlängert und soll nun bis zum 30.04.2021 gelten. Der Bundesrat hingegen nimmt in seiner Covid-19-Verordnung besondere Lage zivilgesellschaftliche und politische Kundgebungen explizit aus der Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an Veranstaltungen im Freien auf 15 Personen aus und lässt eine Maskentragpflicht für die Teilnehmenden von Kundgebungen genügen. Da der Bundesrat den Gegenstand Kundgebungen ausschliesslich und erschöpfend regelt, ist die kantonale Beschränkung der Anzahl von Teilnehmenden nichtig, was bedeutet, dass sie nicht zur Anwendung kommen kann. Der Regierungsrat kann sich für seine schärferen Massnahmen auch nicht auf die besonderen Kompetenzen der Kantone (Art. 8 Abs 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage) stützen, er müsste dafür das Vorliegen einer schwierigen epidemiologischen Lage im Kanton Bern darlegen. Er hielt sich aber beim Erlass sowie bei den Verlängerungen der Beschränkungen allgemein und machte bloss ein mögliches Risiko einer Gefährdung durch die Kundgebungen und Vollzugsgründe geltend.
     
    Weiter verstösst die kantonale Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen, die ein faktisches Kundgebungsverbot ist, gegen die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäss Art. 16 und 22 der Bundesverfassung und gegen die Kundgebungsfreiheit nach Art. 19 der Kantonsverfassung. Für eine solche Beschränkung, bräuchte es eine Regelung in einem Gesetz im formellen Sinn, eine Regelung auf Verordnungsstufe ist nicht ausreichend. Zudem ist die Beschränkung nicht im öffentlichen Interesse, da der Schutz der öffentlichen Gesundheit durch Kundgebungen mit Maskentragpflicht nicht beeinträchtigt wird. Die Beschränkung ist auch nicht verhältnismässig, da Kundgebungen in einem demokratischen Staat eine wichtige und grundlegende Funktion erfüllen:
     
    "Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (ist) für eine demokratische Gesellschaft zentral und Kundgebungen (sind) oftmals die einzige Möglichkeit, gerade für marginalisierte Gruppen, ein bisher vernachlässigtes Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Bisher gibt es keinen Vorgang, der diese Funktion ersetzen konnte, auch nicht meinungsbildende Beiträge in den sozialen Medien. Sie entfalten nicht die gleichen Wirkungen, da die Anliegen von denjenigen, die die Beiträge nicht lesen möchten, ignoriert werden können. Diese Beiträge haben keine Apellwirkung. Auch in einer gesellschaftlichen Lage wie der jetzigen sind Kundgebungen, wie beispielsweise der Klimastreik am 19. März 2021, wichtig und legen den Grundstein für einen pluralistischen Diskurs, der wiederum Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist. Die verschiedenen Meinungen müssen gehört und aufgenommen werden, dies führt zu besseren Entscheidungen. Kundgebungen müssen zudem zeitnah zu Ereignissen erfolgen können, sie können nicht verschoben werden. Als Einschränkung ist nur die Einhaltung der Maskentragpflicht zulässig.»

    Die Beschwerde finden Sie hier.

Neun Organisationen, darunter federführend die Grün alternative Partei, weiter die Demokratischen Jurist*innen Bern, die GSoA sowie diverse Parteien und eine Einzelperson reichen dem Bundesgericht ihre Beschwerde gegen das faktische Kundgebungsverbot im Kanton Bern ein.


Der Regierungsrat hat am 18.12.2020 die Covid-19 V (Verordnung) erlassen, die in Art. 6a die Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt. Inzwischen wurde die ursprünglich befristete Beschränkung drei Mal verlängert und soll nun bis zum 30.04.2021 gelten. Der Bundesrat hingegen nimmt in seiner Covid-19-Verordnung besondere Lage zivilgesellschaftliche und politische Kundgebungen explizit aus der Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden an Veranstaltungen im Freien auf 15 Personen aus und lässt eine Maskentragpflicht für die Teilnehmenden von Kundgebungen genügen. Da der Bundesrat den Gegenstand Kundgebungen ausschliesslich und erschöpfend regelt, ist die kantonale Beschränkung der Anzahl von Teilnehmenden nichtig, was bedeutet, dass sie nicht zur Anwendung kommen kann. Der Regierungsrat kann sich für seine schärferen Massnahmen auch nicht auf die besonderen Kompetenzen der Kantone (Art. 8 Abs 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage) stützen, er müsste dafür das Vorliegen einer schwierigen epidemiologischen Lage im Kanton Bern darlegen. Er hielt sich aber beim Erlass sowie bei den Verlängerungen der Beschränkungen allgemein und machte bloss ein mögliches Risiko einer Gefährdung durch die Kundgebungen und Vollzugsgründe geltend.
 
Weiter verstösst die kantonale Beschränkung der Anzahl Teilnehmenden von Kundgebungen, die ein faktisches Kundgebungsverbot ist, gegen die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäss Art. 16 und 22 der Bundesverfassung und gegen die Kundgebungsfreiheit nach Art. 19 der Kantonsverfassung. Für eine solche Beschränkung, bräuchte es eine Regelung in einem Gesetz im formellen Sinn, eine Regelung auf Verordnungsstufe ist nicht ausreichend. Zudem ist die Beschränkung nicht im öffentlichen Interesse, da der Schutz der öffentlichen Gesundheit durch Kundgebungen mit Maskentragpflicht nicht beeinträchtigt wird. Die Beschränkung ist auch nicht verhältnismässig, da Kundgebungen in einem demokratischen Staat eine wichtige und grundlegende Funktion erfüllen:
 
"Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (ist) für eine demokratische Gesellschaft zentral und Kundgebungen (sind) oftmals die einzige Möglichkeit, gerade für marginalisierte Gruppen, ein bisher vernachlässigtes Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Bisher gibt es keinen Vorgang, der diese Funktion ersetzen konnte, auch nicht meinungsbildende Beiträge in den sozialen Medien. Sie entfalten nicht die gleichen Wirkungen, da die Anliegen von denjenigen, die die Beiträge nicht lesen möchten, ignoriert werden können. Diese Beiträge haben keine Apellwirkung. Auch in einer gesellschaftlichen Lage wie der jetzigen sind Kundgebungen, wie beispielsweise der Klimastreik am 19. März 2021, wichtig und legen den Grundstein für einen pluralistischen Diskurs, der wiederum Grundlage der demokratischen Meinungsbildung ist. Die verschiedenen Meinungen müssen gehört und aufgenommen werden, dies führt zu besseren Entscheidungen. Kundgebungen müssen zudem zeitnah zu Ereignissen erfolgen können, sie können nicht verschoben werden. Als Einschränkung ist nur die Einhaltung der Maskentragpflicht zulässig.»

Die Beschwerde finden Sie hier.

Demonstrationsbeobachtung

Kundgebungen und Demonstrationen auf öffentlichem Grund sind durch die verfassungs- und menschenrechtliche Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit geschützt. Wir beobachten, dass es in Basel seit geraumer Zeit vor, während und nach Kundgebung und Demonstrationen aus unserer Sicht zu einer besorgniserregenden Einschränkung dieser Rechtsansprüche kommt. Da sowohl die Versammlungs- als auch die Meinungsäusserungsfreiheit zentrale Säulen einer demokratischen Gesellschaft sind, darf deren Einschränkung immer nur mit äusserster Zurückhaltung erfolgen. Um in Zukunft das staatliche Handeln rund um Demonstrationen von unabhängiger Seite beobachten und dokumentieren zu können, setzen die DJS Basel ein Demonstrationsbeobachtungsteam ein.

Ziel dieser Demonstrationsbeobachtung ist es, die Einhaltung des Rechts auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit durch den Staat zu überwachen. (Potentielle) Teilnehmer*innen sollen ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit effektiv in Anspruch nehmen dürfen, ohne Angst vor unverhältnismässigen Einschränkungen haben zu müssen.

 

Die Demonstrationsbeobachtung hat zum Ziel:

  • Das Vorgehen der Polizei vor, während und nach Kundgebungen unabhängig zu beobachten
  • Menschen dazu zu ermutigen, ihre Grundrechte auszuüben
  • Problematische Polizeieinsätze zu dokumentieren und anschliessend in der (öffentlichen) Debatte darauf hinzuweisen
  • Eine höhere Wertschätzung der Grundrechte auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ins Bewusstsein einer breiten Bevölkerung zu bringen

 

 Was wir nicht tun:

  • Zwischen Kundgebung und Polizei eingreifen oder schlichten
  • Als Verbindungsglied zwischen Kundgebung und Polizei agieren
  • Vor Ort Rechtshilfe leisten

Die Beobachter*innen sind nicht Teil der Kundgebung, sondern verstehen sich als unabhängige Dritte, die das staatliche Handeln in der Öffentlichkeit beobachten. Die Mitglieder des Beobachtungsteams sind in ihrer Rolle als DJS Basel Mitglieder unterwegs. Die gekennzeichneten pinken Westen signalisieren diese Rolle.

Falls Ihr Beobachtungen mit uns teilen möchtet, könnt ihr euch gerne per Mail an uns wenden.

 

Du organisierst eine Kundgebung:

Wenn Du am Einsatz des Legal-Teams an einer Kundgebung interessiert bist, schreib uns eine Email.

Ob wir an einer Kundgebung als Beobachter*innen anwesend sein können, hängt auch von unseren persönlichen Kapazitäten ab. Die Demobeobachtung kann viel Zeit in Anspruch nehmen, die wir gerne und ehrenamtlich leisten.

 

Du interessierst dich für eine Mitarbeit im Legal-Team:

Das Legal-Team setzt sich aus Mitglieder der DJS Basel zusammen. Hier findest du alle weiteren Informationen zu einer DJS Basel Mitgliedschaft.

 

Demonstrationsfreiheit in der Schweiz: Ein Präzedenzfall für den Shrinking Civic Space?

  • Titel: Demonstrationsfreiheit in der Schweiz: Ein Präzedenzfall für den Shrinking Civic Space?
  • Untertitel Aktuell: Laura Pfirter, Bern, 2023

Laura Pfirter ist Fellow am Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft. Gegenwärtig beschäftigt sie sich mit Fragen der politischen Beteiligung von Jugendlichen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und dessen Folgen. Davor war sie in Projekten rund um das „European Civic Space Observatory“ involviert, welche sich mit Aspekten des Contested Civic Space und den allgemeinen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Handelns in Europa beschäftigte. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören neben Shrinking-Civic-Space-Phänomenen, digitale Herausforderungen der demokratischen Zivilgesellschaft, die informelle Zivilgesellschaft sowie der Beitrag des Dritten Sektors zur Demokratie.

Seit Jahren nimmt der Druck auf die Menschenrechte weltweit zu und mit ihm die Debatte um Shrinking-Civic-Space-Phänomene. Immer mehr Studien weisen nach, wie sich durch Grundrechtsbeschränkungen und weitere Entwicklungen der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft vielerorts zuzieht. Im Gegensatz zu Deutschland, steckt der Diskurs diesbezüglich in der Schweiz jedoch noch in den Kinderschuhen. Erst in jüngster Zeit nehmen Diskurse zu einschränkenden Praktiken zu. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei Beschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Vor diesem Hintergrund hat sich Laura Pfirter in Ihrer Studie dem Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft in der Schweiz in Bezug auf die Veranstaltung von und Teilnahme an Demonstrationen und seiner Veränderung im letzten Jahrzehnt gewidmet.

Die Rechercheergebnisse wurden dazu in drei Interviews mit Expert*innen der Schweizer Sektion von Amnesty International, Lea Schlunegger der Generalsekretärin der DJS sowie dem Rechtsanwalt und ebenfalls Mitglied der DJS Viktor Györffy kontextualisiert.

Hierfinden Sie die Studie.

Gemeinsame Stellungnahme: Ausschreibung zur MNA-Betreuung verstösst gegen die Kinderrechtskonvention

  • Datum: 12-09-2023 13:09
  • Titel: Ausschreibung zur MNA-Betreuung verstösst gegen die Kinderrechtskonvention
  • Haupttext:
     
    Spätestens nach Ablauf des aktuellen MNA-Leistungsauftrags Ende Februar 2024 hätten diese strukturellen Missstände in der MNA-Unterbringung nachhaltig behoben werden müssen. Das Netzwerk MNA, bestehend aus Fachpersonen, Politiker*innen und Expert*innen aus dem Asylbereich, forderte bereits im vergangenen Jahr strukturelle Änderungen und Massnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls von geflüchteten Jugendlichen. 
     
    Im Juli dieses Jahres veröffentlichte das kantonale Sozialamt die Submission zur Leistungserbringung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Zürich ab Februar 2024. Der ausgeschriebene Leistungsauftrag enthält allerdings nicht die erforderlichen Strukturen, um das Kindeswohl der geflüchteten Jugendlichen zu garantieren. 
     
    In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die DJZ mit dem Netzwerk MNA und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz mit einem Kurzgutachten an die Zürcher Regierung gewandt. Darin kritisieren wir die vorliegenden Submissionsunterlagen und stellen fest, dass diese insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot sowie die spezifischen Garantien aus der Kinderrechtskonvention ungenügend sind. Gemeinsam mit allen Unterzeichnenden fordern wir das kantonale Sozialamt und den Zürcher Regierungsrat dazu auf, der Einhaltung der Kinderrechte höchstes Gewicht beizumessen und im weiteren Submissionsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. 
     
    Die ausführliche Stellungnahme findet ihr hier.
 
Spätestens nach Ablauf des aktuellen MNA-Leistungsauftrags Ende Februar 2024 hätten diese strukturellen Missstände in der MNA-Unterbringung nachhaltig behoben werden müssen. Das Netzwerk MNA, bestehend aus Fachpersonen, Politiker*innen und Expert*innen aus dem Asylbereich, forderte bereits im vergangenen Jahr strukturelle Änderungen und Massnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls von geflüchteten Jugendlichen. 
 
Im Juli dieses Jahres veröffentlichte das kantonale Sozialamt die Submission zur Leistungserbringung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von nicht begleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Kanton Zürich ab Februar 2024. Der ausgeschriebene Leistungsauftrag enthält allerdings nicht die erforderlichen Strukturen, um das Kindeswohl der geflüchteten Jugendlichen zu garantieren. 
 
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die DJZ mit dem Netzwerk MNA und dem Verein Kinderanwaltschaft Schweiz mit einem Kurzgutachten an die Zürcher Regierung gewandt. Darin kritisieren wir die vorliegenden Submissionsunterlagen und stellen fest, dass diese insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot sowie die spezifischen Garantien aus der Kinderrechtskonvention ungenügend sind. Gemeinsam mit allen Unterzeichnenden fordern wir das kantonale Sozialamt und den Zürcher Regierungsrat dazu auf, der Einhaltung der Kinderrechte höchstes Gewicht beizumessen und im weiteren Submissionsverfahren vorrangig zu berücksichtigen. 
 
Die ausführliche Stellungnahme findet ihr hier.

Grundrechte sind wichtiger als der Polizei die Arbeit leichter zu machen

  • Datum: 04-11-2020 00:00
  • Titel: Grundrechte sind wichtiger als der Polizei die Arbeit leichter zu machen
  • Haupttext:

    Der Berner Sicherheitsdirektor, Philippe Müller (FDP), will Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehme*iInnen verbieten. Ein entsprechender Antrag soll heute Mittwoch im Regierungsrat eingebracht werden. Die djb fordern den Regierungsrat auf, den Antrag klar abzulehnen. Demonstrationen können auch während Corona ohne Ansteckungsgefahr durchgeführt werden.


    Sicherheitsdirektor Müller nervte sich offenbar über die Demonstration von Corona-Skeptikern vergangenen Samstag. Er sagte, so was sei verantwortungslos. Dass zeitgleich eine Demonstration des Gesundheitsfachpersonals mir über 1'000 TeilnehmerInnen stattgefunden hat, bei der Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten wurde, sah Müller offenbar nicht. Dabei zeigte diese Demonstration, dass auch bei mehr als 15 TeilnehmerInnen die Abstandsregeln eingehalten werden können und dank konsequentem Maskentragen die Ansteckungsgehfahr stark reduziert werden kann.

    Die Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss immer verhältnismässig sein. Das heisst unter anderem, dass immer das mildeste Mittel gewählt werden muss, oder wie es das Bundesgericht formuliert: "Ein staatlicher Eingriff hat zu unterbleiben, wenn der verfolgte Zweck auch mit einer für die Freiheit der Bürger weniger einschneidenden Massnahme erreicht werden könne." Ein generelles Demonstrationsverbot mit mehr als 15 Teilnehmer*innen wird dem nicht gerecht. Es gäbe durchaus mildere Mittel, um die Ansteckungsgefahr bei Demonstrationen zu minimieren. So könnten Auflagen an die Bewilligung geknüpft werden und/oder Demonstrationen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten, aufgelöst werden. Dass dies möglich ist hat gerade die Berner Kantonspolizei in der Vergangenheit oft bewiesen. Schliesslich bleibt es fraglich, ob bei einem Demonstrationsverbot nicht mehr demonstriert wird. Gerade Corona-SkeptikerInnen haben sich in der Vergangenheit nicht an solche Verbote gehalten und werden es wahrscheinlich auch künftig nicht tun. Mit einem solchen Verbot würden diejenigen bestraft, die sich an die Abstandsregeln und Maskenpflicht halten.



Der Berner Sicherheitsdirektor, Philippe Müller (FDP), will Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehme*iInnen verbieten. Ein entsprechender Antrag soll heute Mittwoch im Regierungsrat eingebracht werden. Die djb fordern den Regierungsrat auf, den Antrag klar abzulehnen. Demonstrationen können auch während Corona ohne Ansteckungsgefahr durchgeführt werden.

Sicherheitsdirektor Müller nervte sich offenbar über die Demonstration von Corona-Skeptikern vergangenen Samstag. Er sagte, so was sei verantwortungslos. Dass zeitgleich eine Demonstration des Gesundheitsfachpersonals mir über 1'000 TeilnehmerInnen stattgefunden hat, bei der Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten wurde, sah Müller offenbar nicht. Dabei zeigte diese Demonstration, dass auch bei mehr als 15 TeilnehmerInnen die Abstandsregeln eingehalten werden können und dank konsequentem Maskentragen die Ansteckungsgehfahr stark reduziert werden kann.

Die Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss immer verhältnismässig sein. Das heisst unter anderem, dass immer das mildeste Mittel gewählt werden muss, oder wie es das Bundesgericht formuliert: "Ein staatlicher Eingriff hat zu unterbleiben, wenn der verfolgte Zweck auch mit einer für die Freiheit der Bürger weniger einschneidenden Massnahme erreicht werden könne." Ein generelles Demonstrationsverbot mit mehr als 15 Teilnehmer*innen wird dem nicht gerecht. Es gäbe durchaus mildere Mittel, um die Ansteckungsgefahr bei Demonstrationen zu minimieren. So könnten Auflagen an die Bewilligung geknüpft werden und/oder Demonstrationen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten, aufgelöst werden. Dass dies möglich ist hat gerade die Berner Kantonspolizei in der Vergangenheit oft bewiesen. Schliesslich bleibt es fraglich, ob bei einem Demonstrationsverbot nicht mehr demonstriert wird. Gerade Corona-SkeptikerInnen haben sich in der Vergangenheit nicht an solche Verbote gehalten und werden es wahrscheinlich auch künftig nicht tun. Mit einem solchen Verbot würden diejenigen bestraft, die sich an die Abstandsregeln und Maskenpflicht halten.



No Returns to Greece - Für Dublin-Rücküberstellte besteht die reale Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung

  • Datum: 21-02-2025 00:00
  • Titel: No Returns to Greece - Für Dublin-Rücküberstellte besteht die reale Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung
  • Untertitel Aktuell: Dieses Gutachten bewertet die Risiken und Bedingungen, denen Asylsuchende, insbesondere Dublin-Rücküberstellte, in Griechenland ausgesetzt sind.

Ein neues Gutachten, das die DJS beim Legal Center Lesvos und Samos Volunteers in Auftrag gegeben hat, bewertet die Risiken und Bedingungen, denen Asylsuchende, insbesondere Dublin-Rücküberstellte, in Griechenland ausgesetzt sind. Trotz rechtlicher Rahmenbedingungen, die angemessene Aufnahmebedingungen und faire Asylverfahren gewährleisten sollen, bestehen erhebliche Mängel, die ernsthafte Bedenken hinsichtlich der menschenrechtlichen Folgen einer Rückführung nach Griechenland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung aufwerfen.

Hierfinden Sie das Gutachten.

Polizeieinsatz vom 1. Mai 2023

  • Datum: 02-05-2023 11:21
  • Titel: Polizeieinsatz vom 1. Mai 2023
  • Haupttext:

    Die Polizei stoppte kurz nach Beginn den bewilligten traditionellen 1. Mai-Umzug. Sie trennte den vordersten Teil der Demonstration um ca. 10:35 Uhr auf Höhe der Elisabethenkirche ab, indem sie über 200 friedliche Kundgebungsteilnehmende, darunter Minderjährige und ältere Personen, mit Gewalt vom Umzug abtrennte und “einkesselte”. Unter den Eingekesselten befanden sich auch unbeteiligte Dritte. Eine kleine Minderheit der eingekesselten Personen trugen Corona-Schutzmasken oder andere Gesichtsbedeckungen.

    Die Einkesselung fand auf der bewilligten Route statt. Ihr gingen keine Gewalt oder Sachbeschädigungen seitens der Demonstrierenden voraus. Diese präventive Einkesselung steht in klarem Widerspruch zu den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns. Sie ist eine krasse Verletzung der Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, die sich insbesondere nicht mit einem Verweis auf das geltende Basler Vermummungsverbot rechtfertigen lässt. Schon bevor der 1. Mai Umzug startete, kam es in Kleinbasel zu Verhaftungen, ohne ersichtlichen Grund. Die BVB stellte den öffentlichen Verkehr bereits um circa 9.15 Uhr ein, was dazu führte, dass Demonstrierende sich nicht rechtzeitig zum Umzug begeben konnten.

    Die Demokratischen Jurist*innen (DJS) Sektion Basel waren mit einem Beobachtungsteam vor Ort . Die Polizei hat einige Mitglieder des DJS-Teams gemeinsam mit dem Demonstrationszug eingekesselt.

     

    Ein präventiver «Kessel»

    Kurz nach dem friedlichen Start der Demonstration trennte die Polizei unter einem ausserkantonalen Aufgebot von weit über 100 Polizist:innen den vorderen Teil des Umzugs mit über 200 Menschen ab – ohne Anlass und ohne weitere Informationen zum Grund des Freiheitsentzugs.
    Erst nach geraumer Zeit wurden die Eingekesselten in teils akustisch kaum verständlichen Anweisungen dazu aufgefordert, sich einzeln für Polizeikontrollen zur Verfügung zu stellen. Die Mehrheit der Betroffenen wollte sich kontrollieren lassen, um dem Kessel zu entkommen. Dennoch dauerte es fast drei Stunden, bis die ersten Personen herausgelassen und kontrolliert wurden.

    Bei den langsam vorangehenden Kontrollen mussten sich sämtliche Personen – entgegen mehrfacher gegenteiliger Zusicherung – einer erkennungsdienstlichen Erfassung unterziehen (ID Angaben und Fotos). Ein Grund wurde ihnen auch auf Nachfrage nicht angegeben. Ausserdem belegte die Polizei eine Vielzahl von Personen mit einem Rayonverbot, welches bereits vorgedruckt war und die gesamte Demonstrationsroute mit weiträumigem Umfeld umfasst (zusätzlich auch ein Gebiet um die Staatsanwaltschaft und das Untersuchungsgefängnis Waaghof). Die Rayonverbote wurden bis zum 2. Mai 2023 um 23.59 verhängt, ohne Rücksicht darauf, dass sich unter den betroffenen Personen auch solche mit Wohnsitz in diesem Rayon befanden.

    Den Eingekesselten wurde es nicht gestattet, während den circa 6 bis 8 Stunden, in welchem sie sich im Kessel befanden, auf die Toilette zu gehen oder zu essen (die nicht eingekesselten Demonstrierenden hatten Nahrungsmittel besorgt).
    Weder erlaubte die Polizei Müttern zu ihren minderjährigen Kindern zu gelangen, um sie bei den Kontrollen zu begleiten noch liessen sie Anwält:innen , zu ihren eingekesselten Mandant:innen.

    Unverhältnismässiger Mitteleinsatz

    Vor und während der Einkesselung ging von den Kundgebungsteilnehmer:innen keine Gewalt aus. Dennoch setzte die Polizei gegen die Menschen im Kessel sowie gegen die Demonstrierenden ausserhalb des Kessels immer wieder Reizspray ein. Eine medizinische Behandlung wurde nicht sichergestellt.

    Die Polizei drohte mehrfach Zwangsmittel an, sofern sich die Betroffenen nicht freiwillig zur Kontrolle begeben. Auf mehrfache Nachfrage, wie sich die Betroffenen verhalten sollen, erhielten diese keine Rückmeldung. Jeweils nach Androhung der Zwangsmittel verengte die Polizei den Kessel, obwohl es dazu keine ersichtlichen Gründe gab.

    Zudem wurden alle Demonstrationsteilnehmenden und unbeteiligten Dritten während des Tages durchgehend gefilmt. Die filmenden Polizist:innen befanden sich auf einem Dach über dem Kesse der Demonstration sowie hinter den Polizeiabsperrungen und filmten ununterbrochen.

    Ein beispielsloser Angriff auf Demokratie und Menschenrechte

    Der gestrige Polizeieinsatz stellt ein beispielsloser Angriff auf die grund- und menschenrechtlich geschützte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die präventive Einkesselung zeugt von einer neuen Eskalationsbereitschaft seitens der Polizei, die unverzüglich mit allen zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen, parlamentarischen und juristischen Möglichkeiten untersucht werden muss.

    Die DJS Sektion Basel haben im Vorfeld der 1.-Mai-Demonstration eine Beobachter*innengruppe für Kundgebungen gegründet, um die Einhaltung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit im Kanton Basel-Stadt zu beobachten, da es bereits in der Vergangenheit zu besorgniserregenden Einschränkungen dieser Grundrechte gekommen ist. Sowohl Regierungsrätin Eymann als auch Polizeikommandant Roth waren in der Woche vor dem 1. Mai 2023 darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die DJS Basel die Demonstration am 1. Mai 2023 als Beobachter*innen begleiten würde. Eine Rückmeldung auf diese Ankündigung gab es nicht. Das Polizeipersonal vor Ort (darunter leitende Personen) waren nicht über die Anwesenheit und Rolle des DJS-Beobachterteams informiert.

Die Polizei stoppte kurz nach Beginn den bewilligten traditionellen 1. Mai-Umzug. Sie trennte den vordersten Teil der Demonstration um ca. 10:35 Uhr auf Höhe der Elisabethenkirche ab, indem sie über 200 friedliche Kundgebungsteilnehmende, darunter Minderjährige und ältere Personen, mit Gewalt vom Umzug abtrennte und “einkesselte”. Unter den Eingekesselten befanden sich auch unbeteiligte Dritte. Eine kleine Minderheit der eingekesselten Personen trugen Corona-Schutzmasken oder andere Gesichtsbedeckungen.

Die Einkesselung fand auf der bewilligten Route statt. Ihr gingen keine Gewalt oder Sachbeschädigungen seitens der Demonstrierenden voraus. Diese präventive Einkesselung steht in klarem Widerspruch zu den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns. Sie ist eine krasse Verletzung der Grund- und Menschenrechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, die sich insbesondere nicht mit einem Verweis auf das geltende Basler Vermummungsverbot rechtfertigen lässt. Schon bevor der 1. Mai Umzug startete, kam es in Kleinbasel zu Verhaftungen, ohne ersichtlichen Grund. Die BVB stellte den öffentlichen Verkehr bereits um circa 9.15 Uhr ein, was dazu führte, dass Demonstrierende sich nicht rechtzeitig zum Umzug begeben konnten.

Die Demokratischen Jurist*innen (DJS) Sektion Basel waren mit einem Beobachtungsteam vor Ort . Die Polizei hat einige Mitglieder des DJS-Teams gemeinsam mit dem Demonstrationszug eingekesselt.

 

Ein präventiver «Kessel»

Kurz nach dem friedlichen Start der Demonstration trennte die Polizei unter einem ausserkantonalen Aufgebot von weit über 100 Polizist:innen den vorderen Teil des Umzugs mit über 200 Menschen ab – ohne Anlass und ohne weitere Informationen zum Grund des Freiheitsentzugs.
Erst nach geraumer Zeit wurden die Eingekesselten in teils akustisch kaum verständlichen Anweisungen dazu aufgefordert, sich einzeln für Polizeikontrollen zur Verfügung zu stellen. Die Mehrheit der Betroffenen wollte sich kontrollieren lassen, um dem Kessel zu entkommen. Dennoch dauerte es fast drei Stunden, bis die ersten Personen herausgelassen und kontrolliert wurden.

Bei den langsam vorangehenden Kontrollen mussten sich sämtliche Personen – entgegen mehrfacher gegenteiliger Zusicherung – einer erkennungsdienstlichen Erfassung unterziehen (ID Angaben und Fotos). Ein Grund wurde ihnen auch auf Nachfrage nicht angegeben. Ausserdem belegte die Polizei eine Vielzahl von Personen mit einem Rayonverbot, welches bereits vorgedruckt war und die gesamte Demonstrationsroute mit weiträumigem Umfeld umfasst (zusätzlich auch ein Gebiet um die Staatsanwaltschaft und das Untersuchungsgefängnis Waaghof). Die Rayonverbote wurden bis zum 2. Mai 2023 um 23.59 verhängt, ohne Rücksicht darauf, dass sich unter den betroffenen Personen auch solche mit Wohnsitz in diesem Rayon befanden.

Den Eingekesselten wurde es nicht gestattet, während den circa 6 bis 8 Stunden, in welchem sie sich im Kessel befanden, auf die Toilette zu gehen oder zu essen (die nicht eingekesselten Demonstrierenden hatten Nahrungsmittel besorgt).
Weder erlaubte die Polizei Müttern zu ihren minderjährigen Kindern zu gelangen, um sie bei den Kontrollen zu begleiten noch liessen sie Anwält:innen , zu ihren eingekesselten Mandant:innen.

Unverhältnismässiger Mitteleinsatz

Vor und während der Einkesselung ging von den Kundgebungsteilnehmer:innen keine Gewalt aus. Dennoch setzte die Polizei gegen die Menschen im Kessel sowie gegen die Demonstrierenden ausserhalb des Kessels immer wieder Reizspray ein. Eine medizinische Behandlung wurde nicht sichergestellt.

Die Polizei drohte mehrfach Zwangsmittel an, sofern sich die Betroffenen nicht freiwillig zur Kontrolle begeben. Auf mehrfache Nachfrage, wie sich die Betroffenen verhalten sollen, erhielten diese keine Rückmeldung. Jeweils nach Androhung der Zwangsmittel verengte die Polizei den Kessel, obwohl es dazu keine ersichtlichen Gründe gab.

Zudem wurden alle Demonstrationsteilnehmenden und unbeteiligten Dritten während des Tages durchgehend gefilmt. Die filmenden Polizist:innen befanden sich auf einem Dach über dem Kesse der Demonstration sowie hinter den Polizeiabsperrungen und filmten ununterbrochen.

Ein beispielsloser Angriff auf Demokratie und Menschenrechte

Der gestrige Polizeieinsatz stellt ein beispielsloser Angriff auf die grund- und menschenrechtlich geschützte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit dar. Die präventive Einkesselung zeugt von einer neuen Eskalationsbereitschaft seitens der Polizei, die unverzüglich mit allen zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen, parlamentarischen und juristischen Möglichkeiten untersucht werden muss.

Die DJS Sektion Basel haben im Vorfeld der 1.-Mai-Demonstration eine Beobachter*innengruppe für Kundgebungen gegründet, um die Einhaltung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit im Kanton Basel-Stadt zu beobachten, da es bereits in der Vergangenheit zu besorgniserregenden Einschränkungen dieser Grundrechte gekommen ist. Sowohl Regierungsrätin Eymann als auch Polizeikommandant Roth waren in der Woche vor dem 1. Mai 2023 darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die DJS Basel die Demonstration am 1. Mai 2023 als Beobachter*innen begleiten würde. Eine Rückmeldung auf diese Ankündigung gab es nicht. Das Polizeipersonal vor Ort (darunter leitende Personen) waren nicht über die Anwesenheit und Rolle des DJS-Beobachterteams informiert.

Rekurs gegen die Polizeiverfügung vom 18. Oktober 2023 betreffend Demonstrationsverbot

  • Datum: 31-10-2023 00:00
  • Titel: Rekurs gegen die Polizeiverfügung vom 18. Oktober 2023 betreffend Demonstrationsverbot
  • Haupttext:

    Die Demokratischen Jurist*innnen Basel rekurrieren gemeinsam mit den Parteien SP Basel-Stadt, GRÜNE und BastA! und einzelne Privatpersonen gegen das von der Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung erlassene allgemeine Kundgebungsverbot im Kanton Basel-Stadt vom 20. bis 22. Oktober 2023.


    Am Mittwoch, den 18. Oktober hat die Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung ein generelles Verbot von Kundgebungen, Mahnwachen und Standkundgebungen im Kanton Basel-Stadt erlassen für den Zeitraum von Freitagabend, 20. Oktober 2023 bis Sonntagabend, 22. Oktober 2023. Sie begründete das Verbot mit dem aktuellen Krieg im Nahen Osten und der Sicherheitslage in der Schweiz.
    Die Rekurrent*innen sind der Auffassung, dass das allgemeine Kundgebungsverbot die verfassungsmässige Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Der Grund: Es fand keine Einzelfallprüfung der fraglichen Kundgebungen statt. Eine Abwägung im Einzelfall ist aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine notwendige Voraussetzung dafür, eine Kundgebung verbieten zu können. Gleichermassen geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass ein generelles Demonstrationsverbot in der Regel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
    Angesichts dieser krassen Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drängt sich die Frage auf, ob die Kantonspolizei das generelle Kundgebungsverbot überhaupt hätte erlassen dürfen. Die Kantonspolizei selbst stützt sich auf den allgemeinen Aufgabenkatalog der Kantonspolizei und die Bestimmungen zur Bewilligung von Kundgebungen in der Strassenverkehrsordnung. Ob sich daraus die Kompetenzen zum Erlass eines solch weitreichenden allgemeinen Verbots ergeben, ist zumindest fraglich. Die Rekurrent*innen sind sodann der Meinung, dass das allgemeine Verbot durch den Gesamtregierungsrat hätte erlassen werden soll. Dies umso mehr als das Verbot mit dem Krieg im Nahen Osten und der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt wurde.

    Die Rekurrent*innen verlangen daher vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt erstens eine Überprüfung des generellen Kundgebungsverbots mit der Bundesverfassung und internationalen Abkommen. Zweitens beabsichtigt der Rekurs die Klärung der Rechtslage und der Kompetenzen der Kantonspolizei im Hinblick auf künftige Kundgebungsverbote.

Die Demokratischen Jurist*innnen Basel rekurrieren gemeinsam mit den Parteien SP Basel-Stadt, GRÜNE und BastA! und einzelne Privatpersonen gegen das von der Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung erlassene allgemeine Kundgebungsverbot im Kanton Basel-Stadt vom 20. bis 22. Oktober 2023.


Am Mittwoch, den 18. Oktober hat die Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung ein generelles Verbot von Kundgebungen, Mahnwachen und Standkundgebungen im Kanton Basel-Stadt erlassen für den Zeitraum von Freitagabend, 20. Oktober 2023 bis Sonntagabend, 22. Oktober 2023. Sie begründete das Verbot mit dem aktuellen Krieg im Nahen Osten und der Sicherheitslage in der Schweiz.
Die Rekurrent*innen sind der Auffassung, dass das allgemeine Kundgebungsverbot die verfassungsmässige Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Der Grund: Es fand keine Einzelfallprüfung der fraglichen Kundgebungen statt. Eine Abwägung im Einzelfall ist aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine notwendige Voraussetzung dafür, eine Kundgebung verbieten zu können. Gleichermassen geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass ein generelles Demonstrationsverbot in der Regel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.
Angesichts dieser krassen Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drängt sich die Frage auf, ob die Kantonspolizei das generelle Kundgebungsverbot überhaupt hätte erlassen dürfen. Die Kantonspolizei selbst stützt sich auf den allgemeinen Aufgabenkatalog der Kantonspolizei und die Bestimmungen zur Bewilligung von Kundgebungen in der Strassenverkehrsordnung. Ob sich daraus die Kompetenzen zum Erlass eines solch weitreichenden allgemeinen Verbots ergeben, ist zumindest fraglich. Die Rekurrent*innen sind sodann der Meinung, dass das allgemeine Verbot durch den Gesamtregierungsrat hätte erlassen werden soll. Dies umso mehr als das Verbot mit dem Krieg im Nahen Osten und der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt wurde.

Die Rekurrent*innen verlangen daher vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt erstens eine Überprüfung des generellen Kundgebungsverbots mit der Bundesverfassung und internationalen Abkommen. Zweitens beabsichtigt der Rekurs die Klärung der Rechtslage und der Kompetenzen der Kantonspolizei im Hinblick auf künftige Kundgebungsverbote.

20231031 MM Rekurs Demonstrationsverbot .pdf

Solidaritätsschreiben an die Istanbuler Anwaltskammer

  • Datum: 03-03-2025 00:00
  • Titel: Solidaritätsschreiben an die Istanbuler Anwaltskammer
  • Untertitel Aktuell: Anwält*innen und Institutionen wie Anwaltskammern müssen das Recht haben, sich ohne Angst vor Repressalien zu Menschenrechtsverletzungen zu äussern. Anwält*innen wegen ihres Einsatzes für Grundrechte zu verfolgen, ist inakzeptabel. Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität mit unseren Kolleg*innen in der Türkei, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Gerichtsanhörung am 4. März 2025.

Die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) und die European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights (ELDH) verurteilen die Massnahmen der Behörden in der Türkei gegen die Istanbuler Anwaltskammer und deren Vorstand aufs Schärfste. Die strafrechtlichen Ermittlungen, das Absetzungsverfahren und die anhaltende willkürliche Inhaftierung des Vorstandsmitglieds Fırat Epözdemir stellen einen weiteren staatlichen Angriff auf die Anwalt*innen in der Türkei und deren Unabhängigkeit dar.

Die Behörden in der Türkei versuchen ihr Vorgehen mit einer Erklärung der Istanbuler Anwaltskammer vom 21. Dezember 2024, in der sie die Tötung von zwei Journalist*innen in Syrien als Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht verurteilte und eine unabhängige Untersuchung forderte, zu rechtfertigen. Diese Erklärung ist allerdings eindeutig durch die Meinungsfreiheit geschützt, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.

Anwält*innen und Institutionen wie Anwaltskammern müssen das Recht haben, sich ohne Angst vor Repressalien zu Menschenrechtsverletzungen zu äussern. Anwält*innen wegen ihres Einsatzes für Grundrechte zu verfolgen, ist inakzeptabel. Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität mit unseren Kolleg*innen in der Türkei, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Gerichtsanhörung am 4. März 2025. In diesem Verfahren versuchen die Behörden in der Türkei, den demokratisch gewählten Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer abzusetzen.

Wir fordern, dass alle Ermittlungen und Verfahren gegen die Istanbuler Anwaltskammer unverzüglich eingestellt werden und das inhaftierte Vorstandsmitglied freigelassen wird.

Hier finden Sie die Stellungnahme auch auf englisch und französisch.

Unorganisierte Stadt Bern

  • Datum: 01-06-2021 00:00
  • Titel: Unorganisierte Stadt Bern
  • Haupttext:

    Die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) stellten am vergangenen Samstag mit Enttäuschung fest, dass die bewilligte Kundgebung #stopsuizidsonneblick trotz Zusage für den Waisenhausplatz, mangels Platz aufgrund der Gastbetriebe, vor den Meret-Oppenheim-Brunnen ausweichen musste.


    Am Samstag hätte die bewilligte Kundgebung #stopsuizidsonneblick auf dem Waisenhausplatz stattfinden sollen. Die djb waren mit einem Legal-Team vor Ort. Die Kundgebung konnte jedoch nicht wie bewilligt und geplant stattfinden; die Gastbetriebe am Waisenhausplatz wurden vorgängig nicht über die anstehende Kundgebung informiert und hatten somit den Waisenhausplatz nicht räumen können. Die Teilnehmenden mussten also auf die deutlich kleiner Fläche um den Meret-Oppenheim-Brunnen ausweichen. Die djb verurteilen die Fehlkommunikation der Stadt Bern. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist insbesondere während der anhaltenden Corona-Pandemie ein wichtiges politisches Recht, das geschützt werden müsste. Damit Demonstrationen jedoch sicher ablaufen können, ist Planungssicherheit wichtig. Mit ihrem Fehler hat die Stadt Bern sowohl den reibungslosen, als auch den sicheren Ablauf der Demonstration gefährdet. Zudem scheint es irritierend, dass ausgerechnet bei Menschen aus Asylunterkünften und ohne sicheren Aufenthaltstatus in der Schweiz, ein solcher Fehler geschehen konnte. Die politischen Rechte dieser Personen sind für sie schwieriger auszuüben und deshalb umso schützenswerter. Es wäre daher angebracht gewesen, diese Personen in der Ausübung ihrer Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu unterstützen und dafür die Kundgebung so stattzufinden lassen, wie sie bewilligt und organisiert war.

Die Demokratischen Jurist*innen Bern (djb) stellten am vergangenen Samstag mit Enttäuschung fest, dass die bewilligte Kundgebung #stopsuizidsonneblick trotz Zusage für den Waisenhausplatz, mangels Platz aufgrund der Gastbetriebe, vor den Meret-Oppenheim-Brunnen ausweichen musste.

Unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Polizei!

  • Datum: 23-09-2020 00:00
  • Titel: Unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Polizei!
  • Haupttext:

    Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) verurteilen die Polizeieinsätze gegen das #RiseUpForChange-Camp sowie die Demonstration Stopp Isolation.


    Wie in unser gestrigen Medienmitteilung ausgeführt, handelte der Gemeinderat und die Kantonspolizei Bern bei der Räumung der Versammlung auf dem Bundesplatz ohne Not. Nicht nachvollziehbar ist für die djb zudem das gewaltsame Eingreifen der Polizei gegen die friedlich verlaufende Stopp Isolation-Demonstration. Heute Morgen wurde das Camp der Klimaprotestierenden auf dem Bundesplatz durch die Kantonspolizei Bern auf Anweisung des Gemeinderats geräumt. Wie die djb in ihrer Medienmitteilung gestern ausführten, gab es dazu keine juristische Notwendigkeit. Der Gemeinderat hatte durchaus die Möglichkeit das Camp zu bewilligen. Die Aktivist_innen auf dem Bundesplatz waren nie gewalttätig und der Ratsbetrieb der eidgenössischen Räte wurde nicht gestört. Parlamentarier_innen konnten ungehindert den Bundesplatz passieren und die Lautstärke des Camps störte den Ratsbetrieb auch nicht. Das wirklich Störende war vielmehr das agressive und rassistische Auftreten einigen Parlamentarier der SVP. Die djb fragen sich, mit welchem öffentlichen Interesse die Grundrechtsausübung der Klimajugend verhindert wurde.

    Der Berner Gemeinderat hat gestern zudem eindrücklich gezeigt, dass er durchaus dazu bereit ist, Demonstrationen ungleich zu behandeln. Während mit dem #RiseUpForChange-Camp lange Verhandlungen geführt wurden, ging die Kantonspolizei äusserst gewaltsam gegen die friedliche Demonstration von Stopp Isolation vor. Die Verwendung von Wasserwerfern auf eine Distanz von ca. drei Metern und der Gebrauch von Pfefferspray und Gummischrot gegen friedliche Demonstrant_innen sind lediglich Beispiele für die unverhältnismässige Gewaltanwendung durch die Polizei.

    Die djb verurteilen das gewaltsame Eingreiffen der Polizei scharf. Auch ist die djb der Ansicht, dass das Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz aufgehoben gehört. Die eidgenössischen Parlamentarier_innen müssen mit Kritik aus dem Volk umgehen können

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) verurteilen die Polizeieinsätze gegen das #RiseUpForChange-Camp sowie die Demonstration Stopp Isolation.

Zielsetzung

Zielsetzung

Die Zielsetzung des Vereins «Demokratische Jurist*innen der Schweiz DJS » besteht in der Demokratisierung von Recht und Gesellschaft sowie dem Ausbau – und dazu gehört auch die Verteidigung – des Rechtsschutzes.

Dabei sind den DJS von Anfang an grosse Steine im Weg gelegt worden. Manchmal ist es in den letzten 30 Jahren aber doch gelungen, den einen oder anderen Stein zu umgehen, Rechte zu erhalten oder gar zu verbessern. Allerdings gilt auch bei der Justiz, was im sonstigen gesellschaftspolitischen Umfeld festzustellen ist:

Erfolge in unserem Sinne sind selten und nur allzu oft wiederholt sich die Geschichte. So stehen die DJS – und mit ihr alle davon Betroffenen – vor anspruchsvollen Aufgaben: Es gilt einmal mehr, den Zugang zum Bundesgericht für alle zu verteidigen. Und es gilt, elementare Grundrechte wie das Recht auf Asyl oder das Recht auf Überwachungsfreiheit konsequent einzufordern, zu verhindern, dass die Politik immer mehr gesellschaftspolitische Problemstellungen an die Justiz (und die Polizei) abdelegiert. Der in verschiedenen Bereichen geplante Abbau des Rechtsschutzes muss gestoppt, einmal errungene Verteidigerrechte müssen erhalten bleiben.

Die DJS sind sicherlich ein zu kleiner Verband, um allzu grosse Wirkung zu erzielen.
Die Stärke der Vereinigung liegt nicht in der grossen Mitgliederzahl, sondern in ihrer Fähigkeit, sich von einer klaren politischen Haltung aus mit anderen Organisationen zu vernetzen, in diesem Netzwerk von politischen und sozialen Bewegungen wertvolle Anstösse zu geben und sich immer wieder hartnäckig einzumischen, wo andere die Augen zudrücken: für Rechtsgleichheit und Gleichstellung, gegen Diskriminierungen aller Art, für den ungehinderten Zugang zur Gerichtsbarkeit, gegen Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht oder im Strafvollzug. Und so weiter und so fort.
Wer Mitglied ist bei den DJS, kann sich auf eine rechtspolitisch zuverlässige Struktur verlassen. Seit 30 Jahren. Und auch in Zukunft.

Catherine Weber, Geschäftsführerin der DJS von 1998 - 2011