Rechtswidrige Praxis bei Registrierung von Geburten und Vaterschaftsanerkennungen

Bern, 31. Oktober 2007
Zivilstandsbehörden lehnen es ab, Vaterschaftsanerkennungen und Geburten ins Zivilstandregister einzutragen, wenn die ausländischen Eltern keine Papiere haben, keinen Wohnsitz nachweisen können oder ihre Identität nicht geklärt ist. Ein Gutachten, von pro juventute und den Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz, Sektion Bern in Auftrag gegeben, hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und es wird eine Änderung der Praxis gefordert.

Wenn die Identität der Eltern eines Neugeborenen ungeklärt ist, werden Geburten teilweise erst mit grosser Verzögerung ins Zivilstandsregister eingetragen. Diese Praxis widerspricht dem Völkerrecht, wie ein von pro juventute und den Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz, Sektion Bern, in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt.

Gutachten fordert Registrierung aller Geburten und Kindesanerkennungen
Tarkan Göksu, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg, kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass dieses Vorgehen gegen den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte sowie gegen die Kinderrechtskonvention verstösst und damit völkerrechtswidrig ist. Auch Kindesanerkennungen werden regelmässig nicht eingetragen, wenn der Vater seine Identität oder seinen Wohnsitz nicht nachweisen kann. Diese Verweigerung widerspricht laut dem Gutachter dem Bundesrecht. Er schlägt deshalb vor, sämtliche Geburten und Kindesanerkennungen ins Zivilstandsregister aufzunehmen, bei unbewiesener Identität der Beteiligten allenfalls mit einem entsprechenden Vermerk.
 
Änderung der Praxis erwartet
Das Gutachten bestärkt die Auftraggebenden in ihrer Forderung, die Praxis bei der Registrierung von ausländischen Kindern in der Schweiz an die Uno-Kinderrechts-konvention anzupassen, die in der Schweiz seit 1997 in Kraft ist. Das Recht des Kindes auf unverzügliche Registrierung seiner Geburt hat fundamentale Bedeutung für die rechtliche Anerkennung des Kindes als eigenständiges Subjekt und für seinen Schutz.
pro juventute und die Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz fordern deshalb eine Änderung der Praxis und schlagen dem Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen sowie dem Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen vor, unsichere Angaben mit einem entsprechenden Vermerk in das Register aufzunehmen.

Das Gutachten zum Herunterladen: pdf gutachten_gksu 197.93 Kb

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Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz
Sektion Bern
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