Neue Weisungen des eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen bezüglich
der Eintragung von ausländischen Personen im Zusammenhang mit der Geburt
eines Kindes.
Bei der Eintragung von ausländischen Personen in das Zivilstandsregister
im Zusammenhang mit einer Geburt gibt es eine erkennbare
Flexibilisierung, die wohl auch auf das, von den DJS und pro juventute
initiierte Gutachten von Tarkan Göksu zurückzuführen ist. Bei der
Abwägung zwischen Registerwahrheit sowie Registervollständigkeit und den
Rechten des Kindes ist die Formenstrenge ausnahmsweise zu durchbrechen,
damit die Kinderrechtskonvention eingehalten wird und das Kind rechtlich
Eltern hat. Eine Zusammenfassung der Änderungen und die Weisungen findet sich
hier:
pdf w_10-08-10-03-d 104.54 Kb
pdf w_20-08-10-01-d 60.11 Kb
pdf eintragung_ausl._personen_geburt 25.94 Kb