Bericht der Antifolterkommission bestätigt: Haftbedingungen in Berner Gefängnissen sind rechtswidrig und menschenunwürdig
Bericht der Antifolterkommission bestätigt: Haftbedingungen in Berner Gefängnissen sind rechtswidrig und menschenunwürdig
Medienmitteilung der djb und humanrights.ch
Der jüngste Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) über die Zustände in den Berner Regionalgefängnissen zeichnet ein erschreckendes Bild. Er bestätigt, was wir in unserem Berufsalltag als Strafverteidiger*innen von inhaftierten Klient*innen hören und bei der Rechtsberatungsstelle für Menschen im Freiheitsentzug von humanrights.ch beobachten: Der Freiheitsentzug in den untersuchten Haftanstalten ist in vielen Aspekten rechtswidrig und in seiner Gesamtheit menschenunwürdig.
Die von der NKVF dokumentierten Missstände sind gravierend und systematisch. Inhaftierte müssen auf Matratzen in Gängen schlafen, Toiletten in Mehrbettzellen sind nur mit Vorhängen abgetrennt, und die hygienischen Zustände werden teils als “untragbar” beschrieben. Psychisch kranke Menschen warten unzumutbar lange auf einen Termin bei einer psychiatrischen Fachperson, während Mitarbeitende aller Abteilungen – von der Betreuung bis zum Gesundheitsdienst – über fehlende Kapazitäten und eine erhebliche, gesundheitsgefährdende Belastung klagen. Diese Zustände sind keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern die direkte Folge einer seit langem bekannten und politisch mitgetragenen Krise im bernischen Freiheitsentzug.
Überbelegung ist nicht das einzige Problem – es besteht ein Führungsproblem
Die Überbelegung, die laut dem Bundesamt für Statistik schweizweit einen neuen Höchststand erreicht hat, verschärft die Lage zweifellos. Mit Auslastungsraten von bis zu 148%, wie sie die NKVF in einem der Berner Gefängnisse feststellte, sind die Zustände untragbar geworden. Dennoch darf diese Zahl nicht als alleinige Entschuldigung für das Versagen der Behörden dienen. Menschenrechte gelten auch bei struktureller Überforderung weiterhin unverändert. Der Bericht der NKVF zeigt, dass die Probleme in den vier untersuchten Gefängnissen sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Dies deutet darauf hin, dass es sich nicht nur um ein Ressourcen-, sondern auch um ein Führungs- und Haltungsproblem handelt. Es fehlt an Problembewusstsein und Sensibilität, was sich etwa darin zeigt, dass keine der Anstalten über ein Gewaltpräventionskonzept verfügt – und dies, obwohl es laut NKVF in Mehrbettzellen wiederholt zu Gewalt und sogar zu sexuellem Missbrauch gekommen ist.
Aus unserer Sicht sind besonders drei Aspekte alarmierend, da sie dem gesetzlichen Resozialisierungsauftrag fundamental entgegenwirken:
- Fehlende Beschäftigung: Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten wurden aufgrund der Überbelegung massiv eingeschränkt. Tatenlosigkeit und Isolation prägen den Haftalltag.
- Ungenügende psychiatrische Versorgung: Die NKVF bezeichnet die Versorgung als “stark ungenügend” und “menschenunwürdig”. Kranke Menschen werden ihrem Schicksal überlassen.
- Verletzung der Menschenwürde: Die permanente Verletzung der Intimsphäre und die unhygienischen Zustände sind eine tägliche Demütigung.
Die Reaktion des Regierungsrates ist schockierend und inakzeptabel
Anstatt die fundierte Kritik der NKVF ernst zu nehmen und Verantwortung zu übernehmen, flüchtet sich der Regierungsrat in Ausreden und unhaltbare Vergleiche. Seine Reaktion ist von einer schockierenden Ignoranz gegenüber menschenrechtlichen Mindeststandards geprägt. So verharmlost er unter anderem die Zustände in den Haftanstalten, indem er sie mit Situationen im Sport oder Militär vergleicht und dabei den Zwangscharakter und die Dauer der Haft komplett verkennt. Er externalisiert die Verantwortung, indem er die Schuld bei anderen politischen Akteuren oder bei unglücklichen “Momentaufnahmen” sucht. Einzelfälle dürfen aber nicht ignoriert oder relativiert werden – sie sind ein Spiegel menschenrechtlicher Defizite. So sind insbesondere Suizide in Schweizer Gefängnisse keine Einzelfälle: Die Suizidrate in Schweizer Gefängnissen ist im europäischen Vergleich vier Mal so hoch. Am schlimmsten ist jedoch der Frontalangriff auf die NKVF selbst. Wenn der Regierungsrat das Mandat der Kommission infrage stellt und nicht verstehen kann, warum etwa eine ungenügende Gesundheitsversorgung eine Form von unmenschlicher Behandlung darstellt, offenbart er ein fundamentales Unverständnis für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Anstatt berechtigte Kritik pauschal zurückzuweisen, sollte der Regierungsrat die festgestellten rechtlichen Probleme anerkennen und Massnahmen ergreifen, um die bestehenden Missstände zu beheben. Nur durch eine ehrliche Auseinandersetzung mit den dokumentierten Problemen kann ein menschenrechtskonformer Freiheitsentzug sichergestellt werden.
“Die Reaktion des Regierungsrates ist ein Armutszeugnis. Anstatt die Zustände zu verbessern, greift er die Institution an, die sie aufdeckt. Wer die systematische Verletzung der Privatsphäre in Haft mit einer Gemeinschaftsdusche im Sportverein vergleicht, hat die Realität des Freiheitsentzugs und die Bedeutung der Menschenwürde nicht verstanden.”
Menschenrechtskonforme Verbesserungsvorschläge liegen vor
Im internationalen Vergleich werden in der Schweiz besonders häufig Untersuchungshaft und Ersatzfreiheitsstrafen angeordnet. Vor diesem Hintergrund sind Massnahmen zu treffen, damit weniger Menschen inhaftiert werden und so der Überbelegung entgegengewirkt werden kann – denn der reine Ausbau der Gefängnisinfrastruktur, wie etwa durch Containeranlagen, stellt keine langfristige Lösung dar. Einerseits sollen vermehrt alternative Massnahmen zur Untersuchungshaft angeordnet werden (bspw. Sicherheitsleistung, Ausweissperre oder Meldepflicht). Andererseits fordern wir die Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen, zumal diese in erster Linie in Armut lebende Menschen treffen und zu mehr Ungleichheit führen. Armut ist keine Straftat und darf nicht bestraft werden. In diesem Zusammenhang sollen die Möglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit ausgebaut werden.
Fazit
«Um einen Staat zu beurteilen, muss man sich seine Gefängnisse von innen ansehen.» (Leo Tolstoi). Die derzeit herrschenden Haftbedingungen in den Berner Gefängnissen sind des schweizerischen Rechtsstaates unwürdig.
Die Demokratischen Jurist*innen Bern und humanrights.ch würdigen die wichtige und mutige Arbeit der NKVF. Sie ist eine unverzichtbare, unabhängige Institution zur Wahrung der Menschenrechte in der Schweiz. Die populistischen Angriffe des Regierungsrates auf eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission, die lediglich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, sind eines Rechtsstaates unwürdig.
Wir fordern den Regierungsrat auf, die im Bericht der NKVF festgestellten Missstände umgehend und vollständig zu beheben und ein umfassendes Konzept zur Sicherstellung menschenwürdiger Haftbedingungen vorzulegen, das über die blosse Verwaltung der Überbelegung hinausgeht.