Stellungnahmen
03. März 2025
Anwält*innen und Institutionen wie Anwaltskammern müssen das Recht haben, sich ohne Angst vor Repressalien zu Menschenrechtsverletzungen zu äussern. Anwält*innen wegen ihres Einsatzes für Grundrechte zu verfolgen, ist inakzeptabel. Wir erklären unsere uneingeschränkte Solidarität mit unseren Kolleg*innen in der Türkei, insbesondere auch im Hinblick auf die bevorstehende Gerichtsanhörung am 4. März 2025.
Solidaritätsschreiben an die Istanbuler Anwaltskammer