Geschäfte zur "Containerlösung" und Ersatzfreiheitsstrafen in der Frühlingssession 2026 des Grossen Rats
Die demokratischen Jurist*innen Bern (djb) lehnen die kurzsichtige «Containerlösung» weiterhin ab, befürworten hingegen den Ausbau gemeinnütziger Arbeit.
In der Motion «Temporäre Containeranlage zur Entlastung des Berner Strafvollzugs» wird der Regierungsrat aufgefordert, eine angepasste «Containerlösung» bereitzustellen, um die überbelegten Gefängnisse des Kantons Bern zu entlasten. Die demokratischen Jurist*innen Bern (djb) kritisieren diese Motion und fordern den Grossen Rat auf, sie abzulehnen.
Mit Stichentscheid vom 11. September 2024 wurde die «Containterlösung zur Schaffung neuer Haftplätze» bereits einmal abgelehnt. «Auch die nun vorgelegte abgespeckte Version der «Containerlösung» ist einem modernen Rechtsstaat unwürdig, aus einer menschenrechtlichen Perspektive bedenklich und im Lichte des Verhältnismässigkeitsprinzips ungeeignet, um die Berner Gefängnisse nachhaltig zu entlasten. Eine provisorische Containerlösung mag zwar rasch zu einer Entlastung der Gefängnisse führen, dies aber nur kurzfristig und ohne Rücksicht auf die betroffenen Personen. Sie ist also insgesamt ungeeignet und daher abzulehnen», finden Marlen Stöckli und Selma Kuratle von den djb.
Die ebenfalls in der kommenden Session traktandierten Vorstösse betreffend Ersatzfreiheitsstrafen sind geeignetere Massnahmen, um die Berner Gefängnisse nachhaltig zu entlasten.
In der Motion «Arbeit statt Busse – Menschen unterstützen, Gefängnisse entlasten» sowie dem parlamentarischen Vorstoss betreffend Einreichung der Standesinitiative «Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe bei Personen, die eine Geldstrafe oder eine Busse nicht bezahlen» werden längerfristige Lösungen aufgezeigt, um den Strafvollzug des Kantons Bern zu entlasten, ohne unnötige Mehrausgaben tätigen zu müssen. Alle Vorstösse werden richtigerweise damit begründet, dass es sich bei Menschen, die Ersatzfreiheitsstrafen verbüssen müssen, meistens um mittellose Menschen handelt, welche nicht schwer straffällig geworden sind. Delikte, die mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bestraft werden, sind im Bagetellbereich bis mittelschwer; das Strafbedürfnis ist entsprechend tief und die öffentliche Sicherheit und Ordnung meist nicht oder wenig gefährdet. Armut darf nicht zu einer härteren Bestrafung führen. Entsprechend geeignet scheint daher der Ausbau der gemeinnützigen Arbeit. Die djb fordern den Grossen Rat daher auf, diese Vorstösse anzunehmen.