Grundrechte sind wichtiger als der Polizei die Arbeit leichter zu machen
Der Berner Sicherheitsdirektor, Philippe Müller (FDP), will Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehme*iInnen verbieten. Ein entsprechender Antrag soll heute Mittwoch im Regierungsrat eingebracht werden. Die djb fordern den Regierungsrat auf, den Antrag klar abzulehnen. Demonstrationen können auch während Corona ohne Ansteckungsgefahr durchgeführt werden.
Sicherheitsdirektor Müller nervte sich offenbar über die Demonstration von Corona-Skeptikern vergangenen Samstag. Er sagte, so was sei verantwortungslos. Dass zeitgleich eine Demonstration des Gesundheitsfachpersonals mir über 1'000 TeilnehmerInnen stattgefunden hat, bei der Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten wurde, sah Müller offenbar nicht. Dabei zeigte diese Demonstration, dass auch bei mehr als 15 TeilnehmerInnen die Abstandsregeln eingehalten werden können und dank konsequentem Maskentragen die Ansteckungsgehfahr stark reduziert werden kann.
Die Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss immer verhältnismässig sein. Das heisst unter anderem, dass immer das mildeste Mittel gewählt werden muss, oder wie es das Bundesgericht formuliert: "Ein staatlicher Eingriff hat zu unterbleiben, wenn der verfolgte Zweck auch mit einer für die Freiheit der Bürger weniger einschneidenden Massnahme erreicht werden könne." Ein generelles Demonstrationsverbot mit mehr als 15 Teilnehmer*innen wird dem nicht gerecht. Es gäbe durchaus mildere Mittel, um die Ansteckungsgefahr bei Demonstrationen zu minimieren. So könnten Auflagen an die Bewilligung geknüpft werden und/oder Demonstrationen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten, aufgelöst werden. Dass dies möglich ist hat gerade die Berner Kantonspolizei in der Vergangenheit oft bewiesen. Schliesslich bleibt es fraglich, ob bei einem Demonstrationsverbot nicht mehr demonstriert wird. Gerade Corona-SkeptikerInnen haben sich in der Vergangenheit nicht an solche Verbote gehalten und werden es wahrscheinlich auch künftig nicht tun. Mit einem solchen Verbot würden diejenigen bestraft, die sich an die Abstandsregeln und Maskenpflicht halten.