Stellungnahme zur Forderung der «lex Bern» des Grossen Rates vom 4. Juni 2026
Medienmitteilung der djb zur Forderung der «lex Bern» des Grossen Rates vom 4. Juni 2026
Kostenüberwälzungen schwächen Grundrechte
Die Demokratischen Jurist*innen Bern nehmen mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Grosse Rat des Kantons Bern gestern ein Postulat überwiesen hat, das Gemeinden dazu zwingen will, Polizeikosten auf Veranstalter*innen von Kundgebungen zu überwälzen.
Selma Kuratle, Vorstandsmitglied der Demokratischen Jurist*innen Bern, stellt klar: «Kostenüberwälzungen an Veranstalter*innen von Demonstrationen haben eine abschreckende Wirkung und stellen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar». Protestaktionen, Kundgebungen und Demonstrationen werden durch die verfassungsmässig garantierte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit geschützt. Diese Grundrechte sind unentbehrliche Bestandteile der demokratischen und rechtstaatlichen Ordnung.
Wer damit rechnen muss, für Polizeikosten einer Kundgebung finanziell belangt zu werden, wird unter Umständen davon abgehalten, eine Demonstration überhaupt zu organisieren. Dieser «chilling effect» ist ein Grundrechtseingriff: Die Versammlungsfreiheit schützt auch die Möglichkeit, sich ohne unverhältnismässige finanzielle Risiken politisch zu äussern.
Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, eines hinreichenden öffentlichen Interesses und müssen verhältnismässig sein. Das vorgebrachte öffentliche Interesse ist rein finanzieller Natur und vermag den zu erwartenden Grundrechtseingriff allein nicht zu rechtfertigen.
Die Stadt Bern schützt die Versammlungsfreiheit, indem sie bei grundrechtsgeschützten Kundgebungen auf eine Kostenüberwälzung verzichtet. Eine kantonale Pflicht zur Kostenüberwälzung würde diese grundrechtsfreundliche Praxis verunmöglichen.
Die Demokratischen Jurist*innen Bern rufen dem Regierungsrat in Erinnerung, dass die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit Grundpfeiler einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft sind. Wer Gemeinden verpflichtet, Polizeikosten auf Veranstalter*innen von Demonstrationen zu überwälzen, schwächt diese Grundrechte und erschwert demokratischen Protest.