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Videoüberwachung in Berner Velostationen ist unverhältnismässig

Der Stadtrat Bern diskutiert am kommenden Donnerstag das Geschäft
«Sicherheit in Velostationen». Dabei geht es darum, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Videoüberwachung in städtischen Velostationen zulassen will. Vorgesehen sind Echtzeitbilder während der bedienten Öffnungszeiten sowie zusätzliche Aufzeichnungen ausserhalb der Öffnungszeiten.
 
Die djb lehnen die Videoüberwachung in Velostationen und insbesondere die Echtzeitüberwachung mit Aufzeichnung
ausserhalb der Öffnungszeiten als unverhältnismässig ab.
 
Der Gemeinderat begründet die Videoüberwachung hauptsächlich mit der Verbesserung der Sicherheit in Velostationen. Dieses Argument überzeugt nicht. Videoaufzeichnungen dienen in erster Linie der nachträglichen Aufklärung von Vorfällen, nicht der unmittelbaren Verhinderung von Delikten. Präventiv wirken vor allem gut gestaltete, übersichtliche und belebte Räume. Die Videoüberwachung ist deshalb kaum geeignet, Sicherheit zu garantieren.
 
Die Überwachung erscheint auch deshalb als unverhältnismässig, da bei solchen Überwachungen alles, was in einer Velostation passiert, überwacht und aufgezeichnet wird – nicht nur Straftaten. Der Gemeinderat nennt im Vortrag ausserdem selbst mildere Mittel, darunter mehr Personal, längere bediente Öffnungszeiten, Zutrittssysteme, gestalterische Verbesserungen und sozialräumliche Ansätze.
 
«Die Videoüberwachung greift in die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer*innen ein, ohne die Sicherheit wirksam zu erhöhen», so Selma Kuratle, Vorstandsmitglied der djb.
 
Durch die Aufnahmen werden Informationen über Personen erhoben und bearbeitet. Einerseits besteht damit die Möglichkeit, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Andererseits kann die Beobachtung dazu führen, dass Nutzer*innen auch ihr (rechtskonformes) Verhalten anpassen und so in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden. Der erhöhte Beobachtungsdruck im öffentlichen Raum beeinträchtigt so die persönliche Unbefangenheit.

Die djb fordern daher den Stadtrat auf, die vorgeschlagene Allgemeinverfügung abzulehnen und das Recht auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten ernst zu nehmen.