Die Vernehmlassung des Kantons Zürich zur Änderung des Konkordates über die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ist seit dem 12. Januar 2012 abgeschlossen. Die Stellungnahme der Demokratischen Juristinnen und Juristen wurde verfasst von, Benjamin Rothschild, lic. iur, Thomas Schaad, lic. iur, Dario Marzorati, MLaw.

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sehen in der Änderung des Konkordates eine Erweiterung der bestehenden Regelung, die mit den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates nicht vereinbar ist. Um nur eines von mehreren Beispielen zu nennen, soll es künftig möglich sein, dass sich eine Person wöchentlich bei einer von der Polizei bezeichneten Stelle zu melden hat, weil sie eine Tätlichkeit verübt hat. Dies verstösst gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. In dem Änderungsentwurf sind etliche Bestimmungen zu finden, die den Handlungsspielraum der Behörden in unverhältnismässiger Weise erweitern und denjenigen der Besucher von Sportveranstaltungen erheblich einschränken. Ein weiterer Punkt ist, dass allen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen werden soll, was in Widerspruch zum fundamentalen Grundsatz der Verhältnismässigkeit steht. Bis auf die Regelung, dass ein Freispruch der betroffenen unschuldigen Person und den Organisatoren mitzuteilen ist, einschliesslich der Empfehlung, ein bereits ausgesprochenes Stadionverbot aufzuheben, lehnen die DJZ die Änderungsvorschläge des Konkordates vollumfänglich ab.

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