Gegen das totalrevidierte Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) des Kantons Basel-Stadt wurde aufgrund einer einzelnen Bestimmung das Referendum ergriffen.

Auch wir sind nicht mit allen Bestimmungen des neuen ÜStG einverstanden, doch wir sehen es als rechtspolitisch verfehlt, desswegen die gesammte Revision abzulehnen.

Unsere ausführlichen Erwägung finden Sie in unserer Medienmitteilung.

Stellungnahme_ÜStG_DJS_Basel.pdf