Demokratie durch neue Überwachungsregeln in Gefahr
Gemeinsame Medienmitteilung der AG NDG, einer Arbeitsgruppe der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz.
Mehr Daten und mehr Befugnisse: Die Sicherheitskommission des Nationalrats will die Überwachung der Bevölkerung durch den Nachrichtendienst ausbauen. Eine zivilgesellschaftliche NGO-Allianz kritisiert den Ausbau scharf: Er erleichtert die massenhafte Datensammlung, schafft eine neue Grundlage für Profiling mittels KI-Systemen und weitet invasive Überwachungsmassnahmen aus, ohne Schutz-mechanismen für die Bevölkerung.
Massenhafte Datensammlung ohne wirksame Kontrollmechanismen
Die Revision sieht vor, dass der Nachrichtendienst zunächst möglichst viele Daten erfasst und erst in einem späteren Schritt überprüft, welche davon nachrichtendienstlich relevant sind. Der Nachrichtendienst sammelt so wahllos äusserst sensible Personendaten ohne klaren Zweck. Die Bevölkerung gerät in Generalverdacht. Kontrollen sind nur stichprobenweise vorgesehen und es fehlen klare gesetzliche Kontroll- und Löschfristen.
Inakzeptables Profiling mittels KI-Systemen
Hinzu kommt mit Art. 53 eine neue Grundlage für Profiling mittels automatisierter KI-Systeme.
Solche Systeme verknüpfen grosse Datenbestände und erstellen umfangreiche Persönlichkeitsprofile. KI-Systeme sind intransparent, für Betroffene und Kontrollinstanzen nicht nachvollziehbar und bergen das Risiko von Fehlern und Diskriminierungen. Schranken für den Einsatz fehlen. Es ist inakzeptabel, dass die Schweiz Praktiken einführen will, welche gerade in den USA zu erschreckenden Resultaten führen.
Neue Gefahr der Überwachung politischer Tätigkeiten
Der Gesetzgeber will genehmigungspflichtige Überwachungsmassnahmen auf den Bereich des «gewalttätigen Extremismus» ausweiten. Da dieser Begriff juristisch nicht definiert ist, bleibt der Anwendungsbereich unklar. Invasive Massnahmen wie das Überwachen von Telefon-, Mail- und Internetkommunikation kann der Nachrichtendienst mangels Begriffsdefinition gegen einen viel weiteren Kreis von Personen und Organisationen einsetzen Dabei ist naheliegend, dass auch legale politische Aktivitäten ins Überwachungsnetz geraten. Dies schadet der freien und offenen Demokratie.
Mit ihrer Kritik steht die NGO-Allianz nicht allein. Das Bundesverwaltungsgericht warnt vor der Ausweitung genehmigungspflichtiger Überwachungsmassnahmen auf den «gewalttätigen Extremismus» und vor Lockerungen im Genehmigungsverfahren. Privatim, die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, lehnt die Ausweitung wegen des schweren Grundrechtseingriffs ab. Auch gegen die vorgesehene Schwächung des Auskunftsrechts gibt es Einwände: Mehrere Kantone, Privatim und verschiedene Parteien kritisieren insbesondere die Einschränkung des Rechtswegs.
Das Nationalratsplenum muss in der Sommersession Korrekturen vornehmen. Die ausführliche Analyse der NGO-Allianz mit den wichtigsten Kritikpunkten und Forderungen zur NDG-Revision ist hier zu finden.
In der AG NDG sind derzeit folgende Organisationen aktiv vertreten: Amnesty International, Demokratische Jurist*innen Schweiz, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, humanrights.ch, Public Eye.
Weitere Auskünfte:
Für die AG NDG: Leandra Columberg, 078 683 61 47, ndg@djs-jds.ch
Für die Digitale Gesellschaft: Viktor Györffy, 044 240 20 56, gyoerffy@psg-law.ch
Die Medienmitteilung als PDF finden Sie hier.