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Häusliche Gewalt muss bei der Festlegung der elterlichen Sorge berücksichtigt werden

Am 25. September 2025 reichte Jessica Jaccoud, Abgeordnete der SP im Nationalrat, das Postulat 25.4226: Häusliche Gewalt. Berücksichtigung bei der Festlegung der elterlichen Rechte ein, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, zu prüfen, ob Gesetzesänderungen erforderlich sind, um Art. 31 des Istanbul-Konvention umzusetzen. Dieser Artikel zielt darauf ab, dass die zuständigen Behörden häusliche Gewalt bei der Festlegung der elterlichen Sorge, des Sorgerechts und des Besuchsrechts berücksichtigen.

Der Bundesrat schlägt vor, dieses Postulat anzunehmen.

Eine Plenardebatte zu diesem Thema wird am kommenden Montag, 2. März 2026, im Nationalrat stattfinden.

Die DJS stellen fest, dass die für Familienrecht zuständigen Behörden in der Schweiz häusliche Gewalt bei der Beurteilung der elterlichen Kompetenzen viel zu wenig berücksichtigen. Sofern keine direkte körperliche Gewalt gegen die Kinder ausgeübt wird, können die elterlichen Rechte auch dann geteilt werden, wenn der Vater der Mutter gegenüber psychische und/oder körperliche Gewalt ausübt. Dies gilt selbst dann, wenn strafrechtliche Verurteilungen vorliegen. Unter diesen Umständen können die Kinder nicht geschützt werden und ihre Entwicklung ist ernsthaft gefährdet.

Darüber hinaus sind die DJS besorgt über die zahlreichen Gesetzesreformen, die genau darauf abzielen, den Kontext der Gewalt zu ignorieren, um das gemeinsame Sorgerecht zu fördern (siehe die parlamentarische Initiative 21.449, gegen die die DJS am 15. Oktober 2025 Stellung genommen haben) oder die Verweigerung des Rechts auf persönliche Beziehungen zu sanktionieren (siehe Motion 19.3597).

Die DJS bekräftigt, dass sie alle familienrechtlichen Massnahmen unterstützt, die eine gleichberechtigte Betreuung der Kinder innerhalb der Familie ermöglichen, dass diese Gleichberechtigung jedoch zum Zeitpunkt der Trennung nicht erzwungen werden kann, insbesondere im Kontext häuslicher Gewalt.

Daher unterstützten die DJS voll und ganz das von Rechtsanwältin Jessica Jaccoud eingereichte Postulat.